Burghausen gewinnt vor dem Sportgericht

Das Auswärtsspiel zwischen dem TSV Schwaben Augsburg und dem SV Wacker Burghausen (Endergebnis 3:2) wurde vom Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes nachträglich mit 2:0 für den SV Wacker Burghausen als gewonnen gewertet. Hintergrund des Urteils der nachträglichen Wertung ist die Nichteinhaltung der U23-Regelung seitens des TSV Schwaben Augsburg, welche von den Verantwortlichen der Wacker Burghausen Fußball GmbH am 14. Oktober 2024 angezeigt worden war. Demnach hat der TSV Schwaben Augsburg, dem insgesamt neun Punkte aus drei Spielen abgezogen wurden, mehrfach gegen §25 (2) der Regionalliga-Ordnung (U23-Regelung) verstoßen. Bei insgesamt drei Spielen gegen den 1. FC Schweinfurt 05, den SV Wacker Burghausen und Türkgücü München haben die Schwabenritter weniger als die geforderten vier Spieler, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf dem elektronischen Spielberichtsbogen unter den 20 Spielern im Kader aufgeführt.

Für den TSV Schwaben Augsburg besteht noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Einspruch gegen dieses Urteil zu erheben.

Der vollständige Bericht des Bayerischen Fußball-Verbandes ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar: https://www.bfv.de/news/regionalliga-bayern/2024/12/spielwertungen-tsv-schwaben-augsburg

Der SV Wacker bekommt somit drei weitere Punkte zugesprochen und überholt in der Tabelle der Regionalliga Bayern die bis dato punktgleiche SpVgg Greuther Fürth II.